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                          Das Einholen der Parkplatz-Benutzungsbewilligungen und das Signalisieren  ist Sache des Veranstalters! Er teilt der VGPR 14 Tage vor dem Einsatz die zur  Verfügung stehenden Parkplätze mit.  | 
                        
                        
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                          Bei Strassensperren und Umleitungen muss für uns eine Kopie der  amtlichen Bewilligung vorliegen! | 
                        
                        
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                          Für Beschädigungen oder Diebstahl von Verkehrssignalen haftet der  Veranstalter solange diese am Einsatzort stehen!  | 
                        
                         
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                          Wir haben eine Versicherung, welche Haftpflichtschäden, die aus unserer  Arbeit entstehen abdeckt. Die VGPR übernimmt keine Haftung von Parkschäden,  Diebstählen, Sachbeschädigungen, Ordnungsbussen, etc. welche nicht durch ein  Fehlverhalten eines Mitglieds entstanden sind.  | 
                        
                         
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                          Kurzfristige  Einsätze die bei weniger als 28 Tagen/4Wochen  vor dem Einsatz ankommen, werden  mit erhöhten Tarifen berechnet!   | 
                        
                         
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                          Weitere Bemühungen zur Auftragserfüllung (Besichtigungen, Pläne erstellen,  Sitzungen usw.) werden nach Aufwand verrechnet.  | 
                        
                        
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                          Bei rechtzeitiger Reservation werden Sie 10 Tage vor dem Einsatz mit einer  Auftragsbestätigung bedient! Falls dies nicht der Fall ist melden Sie sich bei  der Kontaktadresse.  | 
                        
                         
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                          Wir behalten uns vor, die Anzahl der Kadetten oder Einsatzstunden bei  Bedarf der Situation anzupassen.  | 
                        
                         
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                          Bei Einsätzen ab 3 Stunden haben unsere Mitglieder Anspruch auf eine  Verpflegung (Essen & Getränke). Falls dies vom Veranstalter verteilt wird, entfällt  eine Verrechnung. Ansonsten wird pro Kadett und pro 3h Einsatzzeit CHF 15.00 in Rechnung gestellt.  | 
                        
                         
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                          Fragen, Erläuterungen oder Reklamationen sind an die Kontaktadresse der  VGPR zu melden.  | 
                        
                        
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                          Der Veranstalter muss die zuständige Polizeidienststelle in jedem Fall  orientieren! Bei Einsätzen im Kanton Luzern, Aargau und Bern wird der  zuständige Polizeiposten durch uns mit einer Auftragskopie bedient.  | 
                        
                         
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                          Unabhängig vom Einsatz ist die minimale Gruppengrösse von 2 Personen an  mindestens  
                            2 Stunden zu rechnen. | 
                        
                        
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                          Die Annahme des Einsatzes erfolgt nach dem Arbeitsvolumen der  Verkehrsgruppe Pfaffnau-Roggliswil!  |