Dienstleistungen
  Unser Angebot:  
  Wir übernehmen die Verkehrsregelung bei:
 
  - Tag der offenen Tür
- Fasnachtsumzüge
- Parkplatzeinweisungen
- Festanlässe
- Radrennen
- usw.
 
   Unsere Tarife:  
 
Tarife Pfaffnau, Roggliswil, St. Urban Übrige Gemeinden
Grundgebühr CHF 30.00 pro Tag CHF 30.00 pro Tag
Stundenansatz CHF 25.00 / Pers. / Std. CHF 25.00 / Pers. / Std.
Kurzfristige Einsätze CHF 35.00 / Pers. / Std. CHF 35.00 / Pers. / Std.
Tarife für Triopan,
Blitzlampen + Funk
CHF 40.00 pauschal pro Tag CHF 40.00
pauschal pro Tag
Fahrspesen keine Fahrspesen CHF 1.20 / Km
Nachtzuschlag CHF 10.00 / Pers. / Std. von 24.00 – 07.00 Uhr
Verpflegung Ab 3 Std. CHF 10.00, ab 5 Std. CHF 20.00. Wird die Verpflegung vom Veranstalter abgegeben, entfällt dieser Betrag
Signalisation Nach Arbeitsaufwand
Weitere Vereinbarungen z.B. Besichtigung, Sitzung, Pläne erstellen, werden nach Aufwand verrechnet
 
  Bedingungen:  
 
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Das Einholen der Parkplatz-Benutzungsbewilligungen und das Signalisieren ist Sache des Veranstalters! Er teilt der VGPR 14 Tage vor dem Einsatz die zur Verfügung stehenden Parkplätze mit.

- Bei Strassensperren und Umleitungen muss für uns eine Kopie der amtlichen Bewilligung vorliegen!
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Für Beschädigungen oder Diebstahl von Verkehrssignalen haftet der Veranstalter solange diese stehen!

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Wir haben eine Versicherung, welche Haftpflichtschäden, die aus unserer Arbeit entstehen abdeckt. Die VGPR übernimmt keine Haftung von Parkschäden, Diebstählen, Sachbeschädigungen, Ordnungsbussen, etc. welche nicht durch ein Fehlverhalten eines Mitglieds entstanden sind.

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Kurzfristige Einsätze die bei weniger als 28 Tagen/4Wochen vor dem Einsatz ankommen, werden mit erhöhten Tarifen berechnet!

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Weitere Bemühungen zur Auftragserfüllung (Besichtigungen, Pläne erstellen, Sitzungen usw.) werden nach Aufwand verrechnet.

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Bei rechtzeitiger Reservation werden Sie 10 Tage vor dem Einsatz mit einer Auftragsbestätigung bedient! Falls dies nicht der Fall ist melden Sie sich bei der Kontaktadresse.

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Wir behalten uns vor, die Anzahl der Kadetten oder Einsatzstunden bei Bedarf der Situation anzupassen.

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Bei Einsätzen ab 3 Stunden haben unsere Mitglieder Anspruch auf eine Verpflegung. Wird die Verpflegung durch den Veranstalter abgegeben, entfällt dieser Betrag. Entspricht die abgegebene Verpflegung nicht unseren Ansätzen, wird die zusätzliche Verpflegung nachträglich mit in Rechnung gestellt.

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Fragen, Erläuterungen oder Reklamationen sind an die Kontaktadresse der VGPR zu melden.

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Der Veranstalter muss die zuständige Polizeidienststelle in jedem Fall orientieren! Bei Einsätzen im Kanton Luzern, Aargau und Bern wird der zuständige Polizeiposten durch uns mit einer Auftragskopie bedient.

- Unabhängig vom Einsatz ist die minimale Gruppengrösse von 2 Personen an mindestens
2 Stunden zu rechnen.
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Die Annahme des Einsatzes erfolgt nach dem Arbeitsvolumen der Verkehrsgruppe Pfaffnau-Roggliswil!

 
     
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